Leisten die Eltern bereits einen (freiwilligen) Einsatz bei der Bewältigung des Schulweges, ist auch auf ihre Interessen angemessen Rücksicht zu nehmen. Schliesslich ist das Schulangebot in der Gemeinde X. auf die Unter- und Mittelstufe beschränkt. Für die Oberstufe haben die Schüler und Schülerinnen ein Wahlrecht zwischen einem Besuch der Schulen in F., K. oder in Z. Dies bedeutet für C., dass sie für zwei bzw. effektiv noch ein Schuljahr einen Schulwechsel vollziehen müsste.