Dieser Beurteilung stimmt auch der Gemeinderat zu, der insbesondere darauf hinweist, dass im Winter der Schulweg nicht "machbar sei" und vor allem wegen der Überquerung der Y.-strasse gefährlich ist. Unbestritten blieb auch, dass für einen Schüler und eine Schülerin der Unterstufe (1. bis 3. Klasse) keiner der Schulwege bis und mit A. zumutbar ist. (...) 3.2.2. (…) 3.3. Der Gemeinderat und das BKS gehen davon aus, dass im Rahmen des öffentlichen und unentgeltlichen Schulbesuchs bei abgelegenen Siedlungshöfen die Mithilfe der Eltern bei der Bewältigung des Schulweges unabdingbar ist.