der Feldweg bis zur Kantonsstrasse wird im Winter nicht geräumt, ist unbeleuchtet und führt über freies Feld. Die Kantonsstrasse ist zwar relativ übersichtlich, führt aber in einer Rechtskurve und einem Gefälle von rund 35m Richtung Y.- strasse; dieser Strassenabschnitt ist ausserorts, wo Geschwindigkeiten bis 80 km/h zulässig sind. Die gesamte Wegstrecke beträgt rund 1 km, wobei der grössere Teil auf der Kantonsstrasse zu bewältigen ist. 232 Verwaltungsgericht 2010