ob die Beschwerdeführerin dazu der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bedarf. 3.1. Das Bundesgericht hat sich in einem publizierten Entscheid (BGE 130 III 13 ff.) ausführlich mit der Frage befasst, ob und inwieweit der unselbstständige Eigentümer über seinen Miteigentumsanteil verfügen kann. Zu beurteilen hatte das Gericht, ob es im Rahmen einer Parzellierung des Hauptgrundstücks zulässig sei, wenn der Miteigentümer des Anmerkungsgrundstücks das Miteigentum an diesem nur auf der verbleibenden Restparzelle belässt (oder nur auf die neue Parzelle überträgt).