das (ehemals) herrschende Grundstück über den Miteigentumsanteil verfügen zu können (z.B. Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Schwimmbecken mit zugehörigem Nutzungsrecht an einen Dritten; vgl. zur Möglichkeit selbstständigen subjektiv-dinglichen Eigentums BENNO SCHNEIDER, Probleme des subjektiv-dinglichen 248 Verwaltungsgericht 2009