4.3.5. Die Beschwerdeführerin ist eine alleinerziehende und teilweise berufstätige Mutter eines inzwischen 15 Monate alten Sohnes. Sie arbeitet zu rund 50% an drei Tagen pro Woche und muss auf ihrem Arbeitsweg das Kleinkind zur Fremdbetreuung mitnehmen. Für die einfache Arbeitswegstrecke mit dem Bus ist sie mehr als eine Stunde unterwegs, unabhängig davon, ob sie die gesamte Wegstrecke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder Teile zu Fuss zurücklegt. Solange die Beschwerdeführerin zudem ihren Sohn über Mittag stillt, erhöht sich der Zeitaufwand mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 2010 Sozialhilfe 211