31 Legitimation zur Einreichung eines Kostenverteilungsgesuchs nach Art. 32d Abs. 4 USG (Auslegung des Begriffs "Verursacher"). "Verursacher" nach Art. 32d Abs. 4 USG kann auch ein früherer Zustandsstörer sein, der die Kosten für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Sanierung und Überwachung getroffen hat. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 21. September 2010 in Sachen X. AG (WBE.2010.39). Aus den Erwägungen