44 Anspruch auf ein Schulzeugnis; Verfügungscharakter und Anfechtbarkeit. Der Entscheid über den Anspruch auf Ausstellung eines Entlassungszeugnisses hat Verfügungscharakter und ist mit Beschwerde anfechtbar. 2010 Schulrecht 235 Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 22. September 2010 in Sachen D.A. gegen Kreisschulpflege H. und Regierungsrat (WBE.2009.392). Aus den Erwägungen