AnwT wurde im Rahmen des sog. Finanzpakets 1998 eingeführt und dient einzig der Kostensenkung auf Gemeinde- und Kantonsebene. Die Regelung will sicherstellen, dass Kanton und Gemeinden als unterliegende Parteien in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren keine unverhältnismässig hohen Entschädigungen an die obsiegende Partei zu bezahlen haben und auch keine unverhältnismässigen Entschädigungen für die unentgeltliche Rechtsvertretung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zu leisten sind (siehe Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 7. September 1998, 98.004133, S. 33; Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 26. März