gewiesen werden können und einen Tatbeweis ausschliessen. Die Abklärung der Leistungen und des Verhaltens von P.B. in der Sekundarschule kann daher bei einem vorsorglich erlaubten Übertritt nicht wegen einer kurzen zeitlichen Dauer unterbleiben. Gerade der Umstand, dass die "weichen" Beurteilungskriterien bei der Empfehlung den Ausschlag geben und prognostischen Charakter haben, erfordert in jenen Fällen, wo die Möglichkeit besteht, die Prognose zu überprüfen, dass die Beurteilung der Lehrpersonen der höheren Schulstufe eingeholt wird.