3.2.2. Unbestritten ist, dass P.B. die für eine Empfehlung vorausgesetzte Sachkompetenz, d.h. den erforderlichen Notendurchschnitt, erreichte. Der Umstand, dass einem Mitschüler mit einem höheren Notendurchschnitt eine Empfehlung versagt blieb, bestätigt lediglich die Praxis, dass die Empfehlung massgeblich von der Beurteilung der andern Kompetenzen abhängig ist, kann aber für die Beurteilung im vorliegenden Fall nicht massgebend sein. Selbst- und Sozialkompetenz sind in höchstem Masse individuelle Faktoren, welche, wie die Prognose hinsichtlich des Verbleibs in der höheren Schulstufe, nur für den jeweils betroffenen Schüler erstellt werden können.