In diese Punkt ist die Beschwerde daher abzuweisen. Der Vollständigkeit halber kann festgestellt werden, dass gemäss Verlaufsbericht der Klinik Königsfelden vom 29. Oktober 2009 eine Medikamenten-Änderung durchgeführt wurde (neu wurde Solian verordnet), womit sich der Beschwerdeführer einverstanden erklärt hat. 4. Der Beschwerdeführer macht in seiner Eingabe sinngemäss geltend, es sei auf eine Medikation zu verzichten, das Verwaltungsgericht habe dies doch bereits entschieden. Diese Ausführungen treffen zu, allerdings war die rechtliche Ausgangslage beim Urteil vom 15. Juli 2008 ganz anders. Damals war der Beschwerdeführer im Haftstatus in der Klinik.