3.2. Es stellt sich daher die Frage, ob die angeordnete Zwangsmedikation mit einem Neuroleptikum (Clopixol) mit dem konkreten Massnahmezweck vereinbar ist. Gemäss Urteil des Obergerichts vom 26. März 2009 wurde eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB bestätigt, weil die Behandlung des Beschwerdeführers in einer vorwiegend medikamentösen Therapie bestehe, was 222 Verwaltungsgericht 2009