25. September 2009 eröffnet worden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme/Ergänzung bis zum 23. Oktober 2009. Nach Eingang der Stellungnahme bzw. nach Ablauf dieser Frist werde der Gutachterauftrag an das Departement Forensik der Psychiatrischen Klinik Königsfelden erteilt. Offensichtlich wurde im vorliegenden Fall das Gutachten somit nicht termingerecht in Auftrag gegeben, nachdem bereits am 16. September 2009 die Mindestdauer für eine bedingte Entlassung erstanden war. 4.3.3. Es dürfte ausser Frage stehen, dass eine interne Weisung, wie dies die Soma-Verfügung darstellt, das Bundesrecht auf keinen Fall vereiteln darf.