zuholen, und der Fall der Fachkommission zur Beurteilung vorzulegen. Die zuständigen Behörden des Staats, in welchen die Ausschaffung erfolgt, sind auf dem Kanal, der durch die Abteilung Strafrecht gemäss separatem Auftrag mit dem Bund abzuklären ist, über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens und die Empfehlung der Fachkommission zu informieren." Gemäss Ziffer 3.1 der Soma-Verfügung unterbreitet die Vollzugsbehörde Anträge auf Vollzugserleichterungen (u.a. bedingte Entlassung) zusammen mit dem eingeholten Gutachten der Fachkommission zur Beurteilung. 4.3. 4.3.1.