224 StGB - Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen Art. 226 StGB - Kriminelle Organisation Art. 260ter StGB - Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen Art. 260quater StGB - Völkermord Art. 264 StGB - Meuterei von Gefangenen Art. 311 StGB Ziffer 2 besagter Verfügung lautet folgendermassen: " 2.1 Die Vollzugsbehörde ordnet vor jeder bedingten Entlassung aus Strafen oder Massnahmen bei Personen, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden, eine psychiatrische Begutachtung mit Risikobeurteilung an.