Der Untersuchungsbericht im Fall "Lucie" liegt mittlerweile vor. Gemäss Referat des Departementsvorstehers anlässlich einer Medienkonferenz vom 4. September 2009 bleiben die Sofortmassnahmen bestehen, bis der Untersuchungsbericht vertieft ausgewertet ist, die Empfehlungen näher geprüft und gegebenenfalls umgesetzt sind (http://www.ag.ch/ politdossiers/shared/dokumente/pdf/ 090904_referat2_hofmann.pdf). In Ziffer 1 der Soma-Verfügung wird festgehalten, dass die Sofortmassnahmen für die bedingte Entlassung von Personen gelten, deren Strafurteil folgende Delikte zugrunde liegen: - Vorsätzliche Tötung Art.