Am 20. März 2009 resp. am 1. April 2009 erliess der (jeweilige) Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres als Reaktion auf den Fall "Lucie" im Frühling 2009 eine "Verfügung [betreffend] bedingte Entlassung von Personen mit schweren Delikten gegen Leib und Leben; Grundlage und Arbeitsweise der Vollzugsbehörden und der Bewährungshilfe; Sofortmassnahmen für die Dauer der administrativen Untersuchung" (nachfolgend: Soma-Verfügung). Besagte Verfügung wurde nirgends publiziert; dem Obergericht wurde sie nach Erlass zur Kenntnis zugestellt. Der Untersuchungsbericht im Fall "Lucie" liegt mittlerweile vor.