das Verhalten kontrastiere erheblich zu früheren Verhaltensweisen; er zeige eine beachtliche Bereitschaft, sein Denken und Handeln zu reflektieren und die daraus gewonnenen Konsequenzen adäquat umzusetzen; er meine verstanden zu haben, dass er viele "Dummheiten" gemacht habe. Auch die migrationsrechtliche - aktuell unsichere - Situation dürfte eher dazu beitragen, dass der Beschwerdeführer sich auch nach der bedingten Entlassung wohl verhalten wird. Dahingehend kann den Ausführungen des Beschwerdeführers vollumfänglich zugestimmt werden. Es sind keinerlei gewichtigere Anhaltspunkte für die Gefahr neuer Rechtsbrüche ersichtlich;