Einsicht, "Dummheiten" gemacht zu haben und Wille, seinen Angehörigen zu zeigen, dass er sich verändert hat; Unterkunft und Arbeitsstelle für die Zeit nach dem Vollzug sind geregelt; Bereitschaft, ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen) kann und muss eine gute Prognose abgegeben werden. Mag sein, dass die gegen ihn ausgesprochene bedingt zu vollziehende Zuchthausstrafe im Jahr 2005 damals noch nicht die gewollte Wirkung erzielt hatte, doch kann mit Bezug auf die Berichte der Rehaklinik B. und der Strafanstalt W. festgestellt werden, dass sich die Verhaltensweise und die Einstellung des Beschwerdeführers zwischenzeitlich offensichtlich positiv verändert haben müssen.