er glaube diesbezüglich, er habe seine Lektion gelernt und habe das "alte Leben" abgelegt. Er wolle seinen Eltern und seiner Ehefrau zeigen, dass er sich verändert habe. Die Anbindung an den Glauben der Moslems sei ihm dabei eine Stütze. 3.1.5. Mit Schreiben vom 30. Juli 2009 teilte der Beschwerdeführer gegenüber dem DVI seine Bereitschaft mit, ein forensisches Gutachten erstellen zu lassen. 114 Verwaltungsgericht 2009