Der Beschwerdeführer pflege seine sozialen Kontakte vorwiegend im Kreis seiner Familie. Seine Eltern, Geschwister und seine Schwägerin besuchten ihn regelmässig am Besuchssonntag. Die bisher gewährten fünf Beziehungsurlaube habe der Beschwerdeführer bei seiner Familie (…) verbracht; er sei immer pünktlich und in gutem Zustand in die Anstalt zurückgekehrt. Das deliktische Verhalten sei primär durch den zuständigen Sachbearbeiter wiederholt thematisiert worden. Der Beschwerdeführer meine verstanden zu haben, dass er viele "Dummheiten" gemacht habe; er glaube diesbezüglich, er habe seine Lektion gelernt und habe das "alte Leben" abgelegt.