es kontrastiere erheblich zu früheren Verhaltensweisen, bei denen der Beschwerdeführer sich u.a. auch die strafrechtlichen Konflikte zugezogen habe. Seit über einem Jahr konsumiere er keine illegalen Drogen mehr; die Gefährdung durch Alkohol habe er wahrgenommen und er bemühe sich aktiv um Vermeidung dieses Konsums. Sein eigenes Bemühen um Fortschritte sowie Übernahme von Verantwortung fielen positiv auf und verbesserten die gesamten prognostischen Erwartungen. Zu kämpfen habe der Beschwerdeführer mit der eigenen ungestümen Wesensart, wobei gute Fortschritte zu verzeichnen seien. 3.1.4.