nach der Entlassung werde er bei seinen Eltern wohnen. Was die migrationsrechtliche Situation anbelange, so sei einerseits davon auszugehen, dass die Verfügung des Migrationsamtes bezüglich Widerruf der Niederlassungsbewilligung vor der gerichtlichen Instanz nicht geschützt werde. Ausserdem habe die Situation bezüglich Niederlassungsbewilligung sicherlich keinen negativen Einfluss auf die Bewährungsaussichten; im Gegenteil trage die Situation dazu bei, dass sich der Beschwerdeführer auch nach der bedingten Entlassung wohl verhalten werde, um die Niederlassungsbewilligung nicht aufs Spiel zu setzen.