In diesem Zusammenhang verweist die Vorinstanz auf die nach dem Fall "Lucie" im Frühling 2009 erfolgte Verschärfung im Verfahren betreffend bedingte Entlassung, und führt in diesem Zusammenhang aus, die Gewährung von Vollzugsöffnungen bei Straftätern, welche Gewaltdelikte begangen hätten, unterliege besonderen Rahmenbedingungen, sogenannten Sofortmassnahmen. Für die Beurteilung des künftigen Bewährungserfolges müssten Straftäter, die ein Gewaltdelikt begangen haben, fo- rensisch-psychiatrisch begutachtet und die Akten der Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern vorgelegt werden.