5.2 Im Übrigen sind Studienreisen von der Art, wie sie die Beschwerdeführerin hier unternommen hat, erfahrungsgemäss nicht ausschliesslich darauf ausgerichtet, fachliches Wissen zu vermitteln. Neben diesem Zweck wird bei der Gestaltung des Reiseprogramms regelmässig und nicht nur nebenbei auch auf andere Interessen der Teilnehmer Rücksicht genommen. So werden – wie das KStA in der Beschwerdeantwort zutreffend ausgeführt hat – zwischen den (hier wie erwähnt nicht aktenkundigen) berufsspezifischen Arbeiten/Ver- 2010 Kantonale Steuern 117