Das bedeutet, dass das Reiseprogramm ganz überwiegend einen fachlichen Charakter aufweisen muss, was sich nicht nur im Bezug auf die einzelnen Reiseziele, sondern auch konkret mit Bezug auf die Aktivitäten der Reiseteilnehmer während der Reise (Besuch von fachspezifischen Vorträgen, Teilnahme an fachspezifischen Workshops, Pflicht zur eigenen aktiven Erarbeitung von Unterlagen, Präsentationen, etc.) ausdrücken muss. Angaben über die Reiseteilnehmer (z.B. nur oder ganz überwiegend Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe) können einen Hinweis auf den berufsbedingten Anlass der Reise darstellen (vgl. AGVE 1987, S. 372).