verbinden"). Damit eine Reise als beruflich bedingte Weiterbildungsaufwendung qualifiziert werden kann, gelten daher hohe Anforderungen an den Nachweis des beruflichen Charakters der Reise. So muss zum Beispiel vom Reiseprogramm her unzweifelhaft sein, dass es sich um eine echte Weiterbildungsreise handelt.