Aspekte gehörten gerade zum beruflichen Kerngeschäft und zu den zentralen Themen von Dozierenden im Bereich der Gesellschaftswissenschaften. Es stimme, dass eine von der Route her vergleichbare Reise in jedem Reisebüro gebucht werden könne. Inhaltlich und qualitativ seien die beiden Reisen jedoch nicht miteinander vergleichbar, da sich die Reiseleitung und die Qualität der bearbeiteten Inhalte wesentlich voneinander unterscheiden würden. 3. 3.1. Gemäss Art. 9 Abs. 1 StHG werden von den gesamten steuerbaren Einkünften die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen und die allgemeinen Abzüge abgerechnet.