Dem Beschwerdeführer ist somit für die Fahrkosten ein Abzug von Fr. 11'065.-- zu gewähren. Gegenüber dem Entscheid des Steuerrekursgerichts reduziert sich das von der Vorinstanz abgerundete steuerbare Einkommen von Fr. 99'000.-- um Fr. 3'298.-- (Fr. 11'065.-- ./. von der Vorinstanz gewährte Kosten für das "Park & Ride" von Fr. 7'767.--) auf Fr. 95'702.--. 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 153 IV. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 31 Gestaffelte und terrassierte Bauweise - Begriffe der Staffelung und der Terrassierung im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 2 ABauV. Anwendungsfall einer gestaffelten Baute.