Die Hin- und Rückreise zwischen Wohn- und Arbeitsort dauert demnach 211 Minuten (97 Minuten für die Hinfahrt und 114 Minuten für die Rückfahrt). Im Vergleich zur Fahrdauer mit dem Privatfahrzeug ergibt sich bei der Nutzung der "Park & Ride" - Variante ein zeitlicher Mehraufwand von 55 Minuten (211 Minuten minus 156 Minuten). Die Zeitersparnis liegt folglich innerhalb des von der Rechtsprechung gesetzten Rahmens von einer Stunde. Im Bereich von einer Stunde Zeitersparnis hängt die Beurteilung der Zumutbarkeit von der Würdigung aller Umstände ab. Bei der Zugverbindung mit Abfahrt um 18:10 Uhr hätte der Beschwerdeführer keine Wartezeiten gehabt.