Für die Rückfahrt am Abend ergeben sich hingegen an diesen Tagen keine zeitlichen Einschränkungen aufgrund von fixen Arbeitszeiten. Daher ist auf die von der Vorinstanz vorgeschlagenen Zugverbindungen mit Abfahrt um 16:40 Uhr, 17:40 Uhr oder 18:40 Uhr abzustellen. Für die Rückfahrt ist somit ein Zeitaufwand von 98 Minuten einzukalkulieren. Damit beträgt der gesamte Zeitbedarf für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort 221 Minuten (123 Minuten für die Hinfahrt und 98 Minuten für die Rückfahrt).