Für die 195 Tage ist somit für die Berechnung des zeitlichen Mehraufwands auf die von der Vorinstanz gewählten Zugverbindungen abzustellen. Das Verwaltungsgericht hat die Berechnungen der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit überprüft und festgestellt, dass diese die Dauer der Autofahrten von Menziken nach Sursee sowie von Menziken nach Bern im "TwixRoute" nicht mit derselben Methode ermittelt hat. Während die Vorinstanz die Strecke zwischen Menziken und Sursee anhand der "kürzesten Route" berechnet hat, ging sie bei der Ermittlung der Reisezeit von Menziken nach Bern von der "schnellsten Route" aus.