4.2. Die Vorinstanz berechnete bei der "Park & Ride" - Variante für die Strecke von der Wohnadresse des Beschwerdeführers in Menziken zum Arbeitsplatz eine Fahrdauer von 99 Minuten (22 Minuten für den Weg mit dem Privatfahrzeug von der Wohnadresse des Beschwerdeführers in Menziken zum Bahnhof in Sursee, 8 Minuten für die Parkplatzsuche, die Bedienung der Parkuhr und den Fussweg zum Bahnsteig, 61 Minuten für die Zugfahrt von Sursee nach Ostermundigen und 8 Minuten für die Strecke vom Bahnhof Ostermundigen zum Arbeitsort in Bern an der O. strasse).