30 Abzugsfähige Fahrtkosten bei fixen und flexiblen Arbeitszeiten; Zumutbarkeit der Nutzung einer Park & Ride-Variante - Der zeitliche Mehraufwand ist für Tage mit fixen und flexiblen Arbeitszeiten separat zu berechnen (Erw. 4.4). - Der zumutbare zeitliche Mehraufwand von 60 Minuten gilt auch für die Benützung einer Park & Ride-Variante (Erw. 4.4.2.). Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 2. Dezember 2009, in Sachen K. (WBE.2009.265). 2009 Kantonale Steuern 145 Aus den Erwägungen