4.4. An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Regelrechtsmittelweg gegen ablehnende Entscheide des Grossen Rats bzw. seiner Einbürgerungskommission über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts nicht offensteht. Eine Parallelität des Rechtsmittelwegs, wie sie der Regierungsrat für Entscheide der Gemeinde- 270 Verwaltungsgericht 2009