Ständerat 2005, Wintersession, S. 1141, Votum Inderkum). Insbesondere äusserte sich der Bundesgesetzgeber nicht dazu, ob der von Bundesrechts wegen erforderlichen gerichtlichen Überprüfung ablehnender Entscheide über die ordentliche Einbürgerung ein verwaltungsinterner Rechtsschutz vorauszugehen hat, sondern er beschränkte sich auf die (Minimal-)Forderung eines gerichtlichen Rechtschutzes. 4.3. Im Ergebnis und mangels einer anderslautenden spezialgesetzlichen Lösung ist folglich bei der Anfechtung von ablehnenden Entscheiden der Gemeindeversammlung über ordentliche Einbürgerungen von Ausländern der Regelrechtsmittelweg gemäss