4.2.2. Dieses Zwischenergebnis – bundesrechtliche Notwendigkeit einer gerichtlichen Überprüfung, keine Aussage in § 16 Abs. 1 zweiter Satz KBüG darüber, ob der gerichtlichen Überprüfung eine verwaltungsinterne Kontrolle vorauszugehen hat – steht im Einklang mit den Materialien, insbesondere mit der Behandlung der Frage nach dem Rechtsschutz gegenüber ablehnenden Einbürgerungsentscheiden im Rahmen der Beratung des VRPG durch den Grossen Rat. Der Antrag, Einbürgerungsentscheide in den Ausnahmekatalog von § 54 Abs. 2 VRPG aufzunehmen, wurde abgelehnt, wobei in der Debatte darauf hingewiesen wurde, dass es einen solchen Ausschluss im