BV gemäss Justizreform) her, als die Kommission den Entscheid über Gesuche um ordentliche Einbürgerung nicht nur als politischen Akt, sondern auch als individuell-konkreten Rechtsanwendungsakt erachtet. (…). Art. 50a BüG zeigt also deutlich die Interpretation des Gesetzgebers, wonach Streitigkeiten im Bereich der ordentlichen 2009 Einbürgerungen 265