tone dazu verpflichtet, Gerichtsbehörden einzusetzen, die als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen (vgl. zum Ausschluss des Rechtsschutzes gegen positive Entscheide: Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Nationalrat [Amtl. Bull. N] 2007, Herbstsession, S. 1579 ff.). Die Notwendigkeit eines derartigen kantonalen Rechtsmittels leitet sich gemäss dem Bericht der staatspolitischen Kommission des Ständerats vom 27. Oktober 2005 zur parlamentarischen Initiative des damaligen Ständerats Thomas Pfisterer (nachfolgend Bericht) "insofern aus der Rechtsweggarantie (Art.