gleichzeitig wurde die Beobachtungsdistanz der Sichtzonen von 4.5 m auf 3.5 m reduziert. In einem früheren Stadium des Baugesuchsverfahrens lehnte die Koordinationsstelle Baugesuche am 5. August 2005 einen Kantonsstras- 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 127