als Arbeitsentgelt ausbezahlt werden (a.a.O., Fussnote, S. 2). Die Kostenbeteiligung durch Arbeitsleistung im Sinne von Art. 380 StGB liege durchschnittlich bei Fr. 26.-- pro Arbeitstag. Da der Be- 2009 Straf- und Massnahmenvollzug 107