Die Kostenbeteiligung dürfe nicht höher ausfallen als die Arbeitsleistungen, die der Insasse zugunsten der Vollzugseinrichtung erbringen könnte. Für die Berechnung der Kostenbeteiligung hat die Vorinstanz den durchschnittlichen Nettoertrag für die internen Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt Lenzburg herangezogen und anhand der zur Verfügung stehenden Zahlen für das Rechnungsjahr 2007 erkannt, dass ein Insasse durchschnittlich ca. Fr. 52.-- pro geleisteten Arbeitstag erwirtschaftet, wobei den Insassen gemäss Richtlinien für das Arbeitsentgelt (Pekulium) des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz vom 5. Mai 2006 durchschnittlich Fr. 26.-- pro Arbeitstag