d.h. eingeübte Fähigkeiten (fachliche Kompetenzen, Disziplin, Einsatz) sollen nach der Entlassung nutzbringend eingesetzt werden können. Auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Lenzburg wird die Arbeit nicht nur als Beitrag an die Kosten des Freiheitsentzugs beschrieben, sondern u.a. auch als "Methode, haftbedingten Persönlich- 102 Verwaltungsgericht 2009