Durch die sinnvolle Einsetzung in einen Arbeitsprozess vermittelt die Anstalt Techniken im Arbeits- und auch im Sozialverhalten, die der Wiedereingliederung dienen. Dies fördert die Resozialisierung und erhöht deshalb die Sicherheit der Bevölkerung während und auch nach dem Vollzug. Es ist der Vorinstanz zuzustimmen, indem sie die Beschäftigung im Straf- und Massnahmenvollzug aus diesen Gründen als wichtigen Bestandteil für das Erreichen des Vollzugsziels, das soziale Verhalten und die Fähigkeit, straffrei zu leben, zu fördern, sieht, zumal die Arbeit auch auf die Stärkung der Eigenverantwortung und Sicherung der sozialen Integration zielt.