sen ausgestaltet sein kann, und dass sie in der Regel weit über das blosse Erbringen einer Arbeitsleistung hinaus geht, indem sie dem Gefangenen eine sinnvolle Tagesstruktur vorgibt, er sich in einem sozialen Gefüge bewegen muss und so seine geistige und körperliche Leistungsfähigkeit besser erhalten kann. Dass die Beschäftigung auch der Erhaltung und Förderung von sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten dient, die zur allfälligen späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft notwendig sind, ist wohl unbestritten. Durch die sinnvolle Einsetzung in einen Arbeitsprozess vermittelt die Anstalt Techniken im Arbeits- und auch im Sozialverhalten, die der Wiedereingliederung dienen.