Dies wird am wirkungsvollsten erreicht, wenn der Inhaftierte während des Vollzuges erkennen lernt, dass ein selbstverantwortliches Leben ohne Delinquenz seinem bisherigen vorzuziehen ist, und er somit das Ziel, künftig straffrei zu leben, zu seinem persönlichen Lebensentwurf macht. Die persönliche Mitwirkung bei der Gestaltung des Vollzugsaufenthaltes und die persönliche Einsicht des Strafgefangenen in sein begangenes Unrecht erscheinen somit als unumgängliche Prämisse bei der Um- 2009 Straf- und Massnahmenvollzug 99