Die Gefangenen sind gemäss dem Wortlaut des Strafgesetzbuches verpflichtet, aktiv bei den Sozialisierungsbemühungen und Entlassungsvorbereitungen mitzuwirken. Der Gesetzgeber geht somit davon aus, dass die Fähigkeit, sozialadäquat zu handeln, die Aussicht, ein straffreies Leben nach der Entlassung führen zu können, befördert. Dies wird am wirkungsvollsten erreicht, wenn der Inhaftierte während des Vollzuges erkennen lernt, dass ein selbstverantwortliches Leben ohne Delinquenz seinem bisherigen vorzuziehen ist, und er somit das Ziel, künftig straffrei zu leben, zu seinem persönlichen Lebensentwurf macht.