4. Gemäss den Baugesuchsunterlagen soll die Mobilfunkanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses neben dem Dachfirst als sogenannte Rohrantenne realisiert werden. Diese besteht aus einem ca. 2 m hohen Mast mit drei Antennen. Letztere sind nicht extern am Mast befestigt, sondern in eine zylinderförmige, glasfaserverstärkte Kunststoffummantelung gehüllt, welche einen Durchmesser von bis zu 28 cm aufweist. In rund 11 m Distanz auf gleicher Höhe sind auf dem Giebeldach zwei trommelförmige Richtstrahlantennen vorgesehen. Die Trommeln sollen mit einer blassbraunen 75 cm breiten, 1.55 m langen und bis zu 1.30 hohen Haube eingekleidet werden.