Auch kaschierte Mobilfunkanlagen könnten Angst machen, wenn man ihren Standort kenne und sich vor ihrer Strahlung fürchte. Es gehe aber gerade nicht um den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für welchen die Gemeinde nicht zuständig sei, sondern um den Schutz vor ideellen Immissionen. Diese knüpften nicht an die Strahlungsintensität, sondern in erster Linie an den für die Anwohner wahrnehmbaren Antennenstandort an, der negative Empfindungen und Reaktionen hervorrufen könne.